Steindler-Operation: Durchtrennung der Fußsohlenbindegewebsplatte (Plantarfaszie).

Steinzertrümmerung: Lithotripsie. Zerkleinerung von krankhaften Steinen im Körper durch Ultraschall, elektrohydraulische Stoßwellen (elektrohydraulische Stoßwellenlithotripsie), Laserbestrahlung oder mit dem Lithotriptor (einem Instrument zur S.). Nierensteinzertrümmerung; ESWL. Die Steintrümmer werden abgesaugt.

Steißbein: Os coccygeum. Knöcherne untere Spitze der Wirbelsäule. Das S. besteht aus 5 miteinander verwachsenen Wirbelkörpern. An der Spitze des S. besteht eine besondere Gefährdung für die Entwicklung eines Dekubitus.

Stenose, Stenosierung: grch. stenos, eng. Verengung, Einengung; z.B. Stomastenose, Aquäduktstenose, Ureterstenose, Kranio­stenose, Stenose des Wirbelkanals.

Sterblichkeit: Begriff für statistische Aussagen über die Anzahl der Todesfälle in der Bevölkerung innerhalb eines definierten Zeitraumes oder innerhalb einer bestimmten Bevölkerungsgruppe. Vgl. Mortalität.

steril: 1. frei von Krankheitserregern; vgl. sterile Uringewinnung, sterile Katheterentleerung. 2. zeugungsunfähig. Vgl. ImpotenzSterilität.

Sterilisation: 1. Befreiung von Keimen (Erregern). 2. Operativer Eingriff, bei dem a) bei der Frau die Eileiter, b) beim Mann die Samenleiter unterbrochen werden. Zur Rechtslage: Die Sterilisation von Minderjährigen verbietet §1631c BGB grundsätzlich. Das Verbot erfasst medizinisch nicht indizierte S. unabhängig davon, ob die oder der Minderjährige bzw. die Sorgeberechtigten in den Eingriff einwilligen oder nicht. Die freiwillige S. von volljährigen Frauen und Männern ist gesetzlich zulässig, vorausgesetzt, dass sie umfassend über den Eingriff aufgeklärt wurden und selbst in der Lage sind, die Tragweite ihrer Entscheidung zu erfassen, d.h. einwilligungsfähig sind. Die S. einwilligungsunfähiger Erwachsener sollte nur bei Versagen anderer, weniger eingreifender Methoden überlegt werden. Die Ausführung der S. ist (nach §1905 BGB) nur möglich, "wenn die S. dem Willen des Betreuten nicht widerspricht, er auf Dauer einwilligungsunfähig bleiben wird, anzunehmen ist, dass es ohne S. zu einer Schwangerschaft kommen würde und infolge dieser Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren zu erwarten wäre, die nicht auf zumutbare Weise abgewendet werden kann … Bei der S. ist stets der Methode der Vorzug zu geben, die eine Refertilisation (eine Wiederherstellung der Zeugungsfähigkeit) zulässt." Anstelle der Betroffenen kann eine gesetzliche Betreuerin oder ein Betreuer in die S. einwilligen. Diese Einwilligung muss vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden. Eine (mögliche) Schwangerschaft widerspricht nur dann dem mutmaßlichen Interesse einer einwilligungsunfähigen Frau, wenn sie durch die Schwangerschaft in Leben und Gesundheit schwerwiegend gefährdet wird. Eine mögliche Behinderung ihres Kindes rechtfertigt hingegen keine Sterilisation. Die strengen Anforderungen haben seit 1992 zu einem deutlichen Rückgang der S. bei entscheidungsunfähigen Menschen geführt und sind aus verfassungsrechtlicher Sicht zum Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen unerlässlich. Die Ängste und Sorgen Angehöriger, aber auch vieler Mitarbeiterinnen und -arbeiter der Behinderteneinrichtungen vor ungewollten Schwangerschaften behinderter Frauen stehen zumeist in keinem Verhältnis zu einem konkreten Schwangerschaftsrisiko und den (psychischen) Folgen einer S.

sterilisieren: 1. von bakteriellen und sonstigen Keimen reinigen. 2. eine Sterilität herbeiführen; z.B. Unterbinden des Samenleiters (beim Mann) bzw. der Eileiter (bei der Frau), Sterilisation.

Sterilität: 1. Keimfreiheit (d.h. frei von Erregern). 2. Zeugungsunfähigkeit, Unfruchtbarkeit, Infertilität.

Stix: Klinikjargon für Teststreifen.

stixen: Klinikjargon für eine (z.B. Urin-) Untersuchung mit einem Teststreifen.

Stöhrer-Katheter: Katheterart zur Entleerung der Harnblase mit Ergothan ®-Spitze, speziell geformten Katheteraugen, die eine Verletzung der Schleimhaut auf ein Minimum begrenzen.

Stoffhüllen für Auffangbeutel: Beutelüberzüge.

Stoffwechsel: alle lebenswichtigen physikalischen, chemischen, biochemischen Vorgänge, die der Aufnahme, der Verwertung und der Ausscheidung von Substanzen dienen, z.B. Folsäurestoffwechsel.

Stoffwechseldiagnostik: Laboruntersuchungen zum Erkennen und zur Beschreibung von Erkrankungen des Stoffwechsels.

   
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