Blutgasanalyse: pH-Metrie. Messung des pH-Wertes. Labormethode zur Untersuchung des Stoffwechselgleichgewichtes. Bestimmt werden: pH-Wert, Bikarbonat, Base-Excess (BE). Vgl. Azidose, Alkalose. Anwendung z.B. zur Bestimmung des Stoffwechselgleichgewichtes bei künstlichen Harnableitungen.

Blutsenkungsgeschwindigkeit: auch: Blutkörperchen-Senkungsgeschwindigkeit nach Westergren, abgekürzt BSG oder BKS. Wird ungerinnbar gemachtes Blut in ein (spezielles) Glasröhrchen aufgezogen und senkrecht aufgestellt, dann setzen sich die roten Blutkörperchen (Erythrozyten) im unteren Teil des Glasrohres ab. Die Geschwindigkeit dieses Vorganges (d.h. Blutsenkungsgeschwindigkeit) wird nach einer (Wert 1) und zwei Stunden (Wert 2) gemessen. Beurteilung: Eine erhöhte (vgl. Normalwerte) Absenkungsgeschwindigkeit der Blutkörperchen ist z.B. ein Maß a) für eine Entzündung im Körper, b) für Veränderungen der Eiweißbestandteile im Blut u.a. Erniedrigt ist die BSG z.B. bei Austrocknung, Vermehrung der roten Blutkörperchen etc. Eine veränderte B. sollte stets ursächlich abgeklärt werden.

Blutsenkungsgeschwindigkeit

Normalwerte (Senkung nach 1 bzw. 2 Stunden)

Männer:  3 - 18 mm

Frauen:   6 - 20 mm

Blutuntersuchungen: Häufige Blutuntersuchungen: a) kleinere Blutmengen, die an der Fingerbeere oder am Ohrläppchen entnommen werden können: Blutbild, Differenzialblutbild, BlutsenkungsgeschwindigkeitC-reaktives Protein (CRP); b) größere Blutmengen, die in der Regel aus Venen entnommen werden: Entzündungshinweise im Blut, Bestimmung von Antikörpern, Blutgruppe, Nierenfunktion, bei Blutvergiftung.

Hinweis:

Alle Blutentnahmen sollten an sensibel gestörten Hautzonen erfolgen.

Sensibilitätsschema

Blutwäsche: Dialyse.

Body-Mass-Index: Abk.: BMI. Das (heute u.a. noch übliche) Maß zur Gewichtsbeurteilung. Während im Erwachsenenalter feste Grenzwerte (vgl. Tabelle) unabhängig vom Geschlecht vorgegeben sind, gelten für Kinder alters- und geschlechtsbezogene Werte [3] [133]. Altersbezogene Angaben ergeben sich aus Wachstums-/Gewichtskurven bzw. aus speziellen BMI-Kurven, in denen der BMI-Wert mit dem Gewicht und Alter verbunden ist [38]. Deshalb wird entweder der relative BMI (rBMI = aktueller BMI / BMI der 50er Perzentile alters- oder geschlechtsentsprechend) oder die alters- und geschlechtsentsprechende Perzentile angegeben. Die BROCA-Formel (Soll-Gewicht in kg = kg  in cm > 100 cm) wird als Maß zur Berechnung des Normalgewichtes nicht mehr verwendet. Kinder, deren Gewicht zwischen der 90er und 97er Perzentile liegen, gelten als übergewichtig. Liegt der BMI-Wert oberhalb der 97er Perzentile, spricht man von kindlicher bzw. jugendlicher (juveniler) Adipositas. Body-Mass-Index bei Spina bifida: Der Berechnung des BMI liegt die Körperlänge (Abstand zwischen Scheitel und Fußsohle) zugrunde. Das Längenwachstum kann bei Spina bifida jedoch durch Lähmungen und Wirbelsäulenveränderungen (Kyphose / Skoliose) beeinträch­tigt sein, kann also zur Berechnung des BMI nicht verwendet werden. Als Maß zur Bestimmung des BMI wird deshalb (solange kein besseres Kriterium vorliegt) die Spannweite verwendet.

Body-Mass-Index bei Erwachsenen (geschlechtsunabhängig)

Bezeichnungen:         Grad        BMI-Wert*

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Untergewicht:              0            < 20

Normalbereich:                          20 – 24,9

Übergewicht:                I           25 – 29,9

Adipositas:                  II           30 – 39,9

Extreme Adipositas:      III           > 40

* die angegebenen Grenzwerte (z.B. 20 – 24,9) entsprechen den Perzentilen:

der untere Wert gibt die 10er Perzentile, der obere Wert die 97er Perzentile an.

Die Berechnung des BMI erfolgt nach der Formel: BMI = kg / m x m

BMI = Körpergewicht (kg) dividiert durch Körperlänge (m) x Körperlänge (m) [bei Spina bifida wird als Längenmaß die Spannweite benutzt].

z.B. ein 50 kg schweres Kind hat bei einer Spannweite/Körpergröße von 1,5 m einen BMI von (50 / 1,5 x 1,5 m = 50 / 2,25 =) 22,2, ist also normalgewichtig.

Behandlungsbedürftigkeit und BMI-Werte

Untergewicht: Klärung der Ursachen, gezielte Behandlung; ab einem BMI von 12: intensivmedizinische Maßnahmen (Infusionen, künstliche Ernährung).

Normalgewicht: Keine Maßnahmen. Regelmäßige Gewichtskontrolle, um einen Trend zum Übergewicht rechtzeitig zu erkennen und früh die weitere Gewichtsentwicklung zu steuern.

Übergewicht ( I ): Es besteht eine Behandlungsbedürftigkeit, wenn zusätzliche Risiken bestehen: z.B. Gelenkbeschwerden, Bluthochdruck, Lähmungen mit eingeschränkter Mobilität.

Adipositas ( II ): Unabhängig von weiteren Risiken besteht immer eine Behandlungsbedürftigkeit durch Kalorienbeschränkung, Verbesserung der Mobilität.

Extreme Adipositas ( III ): Es besteht in jedem Fall eine Behandlungsbedürftigkeit, die jedoch neben den Bemühungen um eine Kalorienreduktion und Mobilitätsverbesserung eine umfassende ärztliche und psychologische Führung erforderlich macht.

   
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